Entwurf – vor Veröffentlichung von einer Rechtsanwältin/einem Rechtsanwalt prüfen lassen

Dieser Text ist ein Entwurf und keine Rechtsberatung. Er ist noch nicht juristisch geprüft und darf nicht als verbindlich verstanden werden. Firmendaten des Anbieters stehen als Platzhalter in eckigen Klammern.

Version 2026-1-entwurf

Offene Punkte

Diese Punkte sind vor der Veröffentlichung zu klären.

  1. Sitz und Rechtsform: Solange Sitz und Rechtsform von [FIRMA] nicht feststehen, ist unklar, ob § 5 ECG und § 25 MedienG (Österreich), § 5 DDG (Deutschland) oder beide anzuwenden sind. Bei Angebot an Nutzer in mehreren Ländern sind die Anforderungen der jeweiligen Rechtsordnung zu prüfen.
  2. Normbelege: docs/legal enthält zu Impressums- und Offenlegungspflichten keine Belege. Alle genannten Normen (§ 5 ECG, § 25 MedienG, § 5 DDG) sind nur als "zu prüfen" angeführt; Pflichtangaben, Reichweite und Fassung sind von der Rechtsanwältin/vom Rechtsanwalt zu bestätigen.
  3. Offenlegung nach § 25 MedienG: Ob die Website ein "Medium" im Sinne des Mediengesetzes ist und welche Angaben (Medieninhaber, Unternehmensgegenstand, Grundlegende Richtung) offenzulegen sind, ist zu klären.
  4. Aufsichtsbehörde und Kammer: Ob die Tätigkeit einer Gewerbeaufsicht oder berufsrechtlichen Aufsicht unterliegt, ist offen.
  5. Telefonnummer: Ob eine Telefonnummer angegeben werden muss oder eine zweite schnelle Kontaktmöglichkeit (E-Mail, Kontaktformular) genügt, ist nach der jeweiligen Rechtsordnung zu prüfen.
  6. Verbraucherstreitbeilegung: Der Dienst richtet sich nur an Unternehmer; ob eine Hinweis- oder Teilnahmepflicht besteht, ist zu prüfen.
  7. Schweiz: Für Anbieter mit Sitz oder Zielgruppe in der Schweiz ist die Impressumspflicht (z. B. nach Lauterkeitsrecht) nicht aus docs/legal belegt und zu prüfen.
  8. Verantwortlich für Inhalte: Ob und für welche Inhalte eine namentlich verantwortliche Person (z. B. nach DE-Recht für redaktionelle Inhalte) zu benennen ist, ist offen.

Angaben nach § 5 ECG (Österreich), § 5 DDG (Deutschland) und § 25 MedienG (Österreich)

Alle Normverweise sind "zu prüfen" (siehe Offene Punkte 2).

AngabePlatzhalterHinweis
Firmenname und Rechtsform[FIRMA]§ 5 ECG, § 5 DDG: Name bzw. Firma des Diensteanbieters inklusive Rechtsformzusatz (zu prüfen)
Sitz und Anschrift[ANSCHRIFT]§ 5 ECG, § 5 DDG: geografische Anschrift, unter der der Anbieter niedergelassen ist; kein Postfach (zu prüfen)
Kontakt: E-Mail[KONTAKT]§ 5 ECG, § 5 DDG: Angaben für schnelle elektronische Kontaktaufnahme (zu prüfen)
Kontakt: Telefon[KONTAKT – optional]Pflicht je nach Rechtsordnung (zu prüfen, Offener Punkt 5)
Firmenbuchnummer / Handelsregister und Gericht[FIRMENBUCHNUMMER/HANDELSREGISTER]§ 5 ECG: Firmenbuchnummer und Firmenbuchgericht; § 5 DDG: Register und Registernummer (zu prüfen)
UID-Nummer / USt-IdNr.[UID]§ 5 ECG: UID-Nummer, § 5 DDG: Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, falls vorhanden (zu prüfen)
Geschäftsführung / Vertretungsberechtigte[GESCHÄFTSFÜHRUNG]§ 5 DDG: Vertretungsberechtigte bei juristischen Personen (zu prüfen)
Aufsichtsbehörde / Kammer / Berufsrecht[OFFEN – falls einschlägig]§ 5 ECG, § 5 DDG: Aufsichtsbehörde, Kammer, Berufsrecht, falls die Tätigkeit der Aufsicht unterliegt (zu prüfen, Offener Punkt 4)
Medieninhaber (Österreich)[FIRMA]§ 25 MedienG: Name oder Firma, Unternehmensgegenstand, Sitz, Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse (zu prüfen, Offener Punkt 3)
Grundlegende Richtung / Blattlinie (Österreich)[OFFEN – Text festlegen]§ 25 MedienG: Offenlegung der grundlegenden Richtung der Website, soweit anwendbar (zu prüfen)
Verbraucherstreitbeilegung[OFFEN]Dienst nur für Unternehmer (B2B); Hinweis auf Nichtteilnahme oder Teilnahme prüfen (Offener Punkt 6)

Haftungs- und Urheberrechtshinweise

[OFFEN – Standardhinweise zu Inhalten, externen Links und Urheberrecht von der Rechtsanwältin/vom Rechtsanwalt formulieren lassen, falls gewünscht.]

Open Source

kloq steht in wesentlichen Teilen unter der GNU Affero General Public License Version 3 (AGPL-3.0). Maßgeblich sind die Lizenztexte im Quellcode-Repository [OFFEN – Link eintragen].

Stand: 2026-10-10, Version 2026-1-entwurf.